FAQ

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Praktikum und deren Antworten.

FAQ zum Vorpraktikum

Das Vorpraktikum sollte nach Möglichkeit vor Beginn des Studiums absolviert werden. Im Studium gibt es hierfür keine vorgesehene Zeit mehr. In der Vorlesungsfreien Zeit werden an der Uni Stuttgart über den gesamten Zeitraum Prüfungen geschrieben. Sollten Sie keinen Platz für ein Vorpraktikum vor dem Studium erhalten, können Sie dies noch in der ersten Vorlesungsfreien Zeit nachholen. Mit Fehltagen wegen Feiertagen oder Prüfungen kann es aber sein, dass Sie nicht 8 Wochen unterbringen. Den Rest müssen Sie dann zu einem anderen Zeitpunkt machen. Sollten Sie das Praktikum nicht bis zum Beginn des dritten Fachsemester anerkannt haben, werden Sie exmatrikuliert.

Das Vorpraktikum kann in Betrieben des Maschinenbaus oder auch der Kraftfahrzeug-, Elektro- und Chemieindustrie, des Bergbaus, der Bahn sowie in größeren Handwerksbetrieben und in Universitäts- bzw. Fachhochschulwerkstätten geleistet werden. Beachten Sie, dass KFZ Werkstätten in der Regel keine geeigneten Betriebe sind. Weitere Informationen können dem Kapitel 3 der Praktikumsrichtlinien entnommen werden.

 

Eine Fristverlängerung benötigen Sie nur wenn Sie Ihr Vorpraktikum nicht bis zum Beginn des 3. Semester abgeschlossen und anerkannt bekommen haben. Den ausgefüllten Antrag (Link) müssen Sie zunächst Ihrem Prüfungsausschuss vorlegen und von diesem genehmigen lassen. Anschließend geben Sie den Antrag im Original bei uns ab.

Für die Studiengänge Maschinenbau, Technologiemanagement und Fahrzeug- und Motorentechnik, finden Sie die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bzw. die Kontaktpersonen hier: https://www.gkm.uni-stuttgart.de/orientierung/ansprechpersonen/pruefungsausschuesse/pa-gkm/

Für alle weiteren Studiengänge finden Sie die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bzw. deren Kontaktpersonen je nach Studiengang finden hier: https://www.gkm.uni-stuttgart.de/orientierung/ansprechpersonen/pruefungsausschuesse/

Hinweis: Legen Sie eine aktuelle Leistungsübersicht (downloadbar im Campussystem unter Dokumente) Ihrem Antrag auf Fristverlängerung hinzu. Nach Möglichkeit zudem eine Dokumentation Ihrer Bemühungen um einen Praktikumsplatz bei (z.B. Telefonlisten, schriftliche Bewerbungen, Absagen, etc.).

 

Die Anerkennung des Vorpraktikums ist erst nach Ihrer Einschreibung an der Uni Stuttgart möglich. Bitte reichen Sie Ihren Bericht im ersten Semester ein. Die Rückmeldung zum 3. Semester kann nur mit anerkanntem Praktikum erfolgen. Beachten Sie bitte, dass die Prüfung Ihres Berichts bis zu 4 Wochen in Anspruch nimmt.

Zur Anerkennung ist die Vorlage des ordnungsgemäß abgefassten Berichts und des Tätigkeitsnachweises/Zeugnisses erforderlich. Bitte nicht vergessen, dass die Inhalte des Berichts vom Ausbildungsbetrieb per Firmenstempel und Unterschrift bestätigt sein müssen. Zuletzt sollten Sie noch das ausgefüllte Antragsformular mitbringen. Die Anforderungen an den Bericht sind in den Praktikumsrichtlinien beschrieben.

Die Abgabe der Berichte erfolgt derzeit in digitaler Form. Bitte schicken Sie uns alle Unterlagen als PDF-Dokumente per E-Mail zu. Dazu ist Folgendes zu beachten:

  • Das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular sowie das Praktikumszeugnis sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen
  • Der Bericht (einschließlich eingescannte Unterschrift und Unternehmensstempel) sowie andere erforderliche Dokumente sind ebenfalls zu einer einzigen PDF-Datei zusammenfügen
  • Die Dateien sind sinnvoll und eindeutig zu benennen:
    Antragsformular + Zeugnis: AZ_Susanne_Mustermann_Martikelnummer.pdf
    Bericht: B_Susanne_Mustermann_Martikelnummer.pdf
  • Für die digitale Abgabe des Berichts gilt wie für eine Abgabe des Berichtes auf Papier, dass sie vollständig sein sollte.

Auf dem Zeugnis müssen ausgeübte Tätigkeiten und deren Dauer sowie die Anzahl der Fehltage infolge von Krankheit und Urlaub verzeichnet sein. Sie können den Vordruck von unserer Homepage verwenden.

In erster Linie sollte der Praktikumsbericht eigene Tätigkeiten, selbst erstellte technische Zeichnungen sowie individuelle Erfahrungen des Praktikanten dokumentieren und einzelne, ausgewählte Beispiele ausführlicher vertiefen. Naschweise zur Berichterstattung finden Sie auf Seite 8 der Bachelorrichtlinien. Eine Vorlage für den Bericht finden Sie hier.

Es werden nur Tätigkeiten anerkannt, die den Praktikumsrichtlinien entsprechen. Tätigkeiten im Bereich der Elektro- oder Informationstechnik werden nur für die Studiengänge Mechatronik und Erneuerbare Energien anerkannt. 40 Schulstunden werden als eine Woche gewertet. Sie sollten uns die Bescheinigung über die Teilnahme an fachpraktischer Ausbildung per Email zukommen lassen, damit wir Ihnen mitteilen können, wie viele Wochen Sie für das Vorpraktikum noch benötigen. Es können maximal 4 Wochen anerkannt werden.

Ja, aber bitte beachten Sie, dass es sich um ein Ausbildungsbetrieb (Meisterbetrieb) handeln muss.

Es gibt keine Tätigkeit, die unbedingt abgedeckt werden muss. Sie können selbst auswählen, welche Tätigkeiten Sie machen wollen. Sie müssen min. 3 Bereiche machen, um die Anerkennung für 8 Wochen zu bekommen.

Technische Tätigkeiten im Zivildienst können mit max. 8 Wochen anerkannt werden, sofern sie den Ansprüchen der Praktikantenrichtlinie genügen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Praktikumsberichten und entsprechenden Zeugnissen.

Wenn Sie beim Praktikantenamt eine Bescheinigung über Kurzarbeit vorlegen können, muss die fehlende Zeit nicht nachgearbeitet werden, wenn die Wochenarbeitszeit mindestens 28 Stunden beträgt.

FAQ Master

Zur Anerkennung eines Praktikums werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Liegt ein Bachelorabschluss im Umfang von 210 ECTS vor, kann das Praktikum mit 12 Wochen anerkannt werden. Die Entscheidung über Anerkennbarkeit und Gleichwertigkeit trifft der zuständige Prüfungsausschuss. Dafür sind das Formular „Anerkennung von Modulen und/oder Modulleistungen (Prüfungen)“ (hier zu finden) und das Bachelorzeugnis (inkl. Transcript of Records) notwendig. Nach einer erfolgreichen Anerkennung durch den Prüfungsausschuss ist das unterzeichnete Formular zusammen mit unserem Antragsformular, dem Praktikumszeugnis und dem damaligen Praktikumsbericht beim Praktikantenamt einzureichen.
  • Liegt ein Bachelorabschluss im Umfang von 180 ECTS vor, kann das Praktikum nicht anerkannt werden. Handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum während des Bachelorstudiums, muss dies gesondert vom Praktikantenamt geprüft werden.

Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bzw. deren Kontaktpersonen je nach Studiengang finden Sie hier: https://www.gkm.uni-stuttgart.de/orientierung/ansprechpersonen/pruefungsausschuesse/

Die Berufstätigkeit oder die Berufsausbildung muss in Bezug auf Ihr Masterstudium fachlich einschlägig sein und den Anforderungen der Praktikumsrichtlinien entsprechen. Über Art und Umfang der Anerkennung Ihrer Tätigkeiten entscheiden zu können, benötigen wir zur Vorabprüfung Informationen zu den ausgeführten Tätigkeiten. Für die Vorabprüfung schicken Sie uns bitte die Dokumente unter Angabe von Name, Studiengang und Matrikelnummer per E-Mail.

Eine Werkstudententätigkeit kann in Ausnahmefällen mit maximal 4 Wochen als Fachpraktikum anerkannt werden, sofern die Tätigkeiten den Richtlinien entsprechen und über die ausgeführten Tätigkeiten ein Bericht angefertigt wird.

In der Regel genügt die Vorlage des - durch die Personalabteilung erstellten - Arbeitszeugnisses. Eine vollständige Beschreibung der Anforderungen können Sie Kapitel 3.4 der Praktikumsrichtlinien entnehmen.

Eine Berichtsführung ist nur über die anzurechnenden Wochen erforderlich.

Leitung

Dieses Bild zeigt Jörg  Siegert

Jörg Siegert

Prof. Onorific Dipl.-Ing.

Stellvertretender Institutsleiter, Bereichsleiter industrielle Fertigung und Fabrikbetrieb

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