Fragen zu ...
FAQ zum Praktikum allgemein
Praktikumsstellen können über unsere Firmenliste, Aushänge am Schwarzen Brett des Praktikantenamtes oder über die IHK-Lehrstellenbörse gefunden werden.
Prüfen Sie die Eignung der jeweiligen Stelle unter Berücksichtigung der für Sie geltenden Praktikumsrichtlinien.
Ja, sofern die Richtlinien eingehalten werden. Eine vorherige Absprache mit dem Praktikantenamt wird empfohlen.
Zur Anerkennung ist die Vorlage des ordnungsgemäß abgefassten Berichts und des Tätigkeitsnachweises/Zeugnisses erforderlich. Bitte nicht vergessen, dass die Inhalte des Berichts vom Ausbildungsbetrieb per Firmenstempel und Unterschrift bestätigt sein müssen. Zuletzt sollten Sie noch das ausgefüllte Antragsformular abgeben. Die Anforderungen an den Bericht sind in den Praktikumsrichtlinien beschrieben.
Die Abgabe der Berichte erfolgt in digitaler Form. Bitte schicken Sie uns alle Unterlagen als PDF-Dokumente per E-Mail zu. Dazu ist Folgendes zu beachten:
- Das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular sowie das Praktikumszeugnis sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen
- Der Bericht (einschließlich eingescannte Unterschrift und Unternehmensstempel oder digital zertifizierte Signatur) sowie andere erforderliche Dokumente sind ebenfalls zu einer einzigen PDF-Datei zusammenfügen
- Die Dateien sind sinnvoll und eindeutig zu benennen:
Antragsformular + Zeugnis: AZ_Nachname_Vorname_Martikelnummer_Bsc/Msc.pdf
Bericht: B_Nachname_Vorname_Martikelnummer_Bsc/Msc.pdf - Es werden nur vollständige Unterlagen geprüft.
Zusätzliche Hinweise finden Sie auf dem Antragsformular, den Praktikumsrichtlinien oder der Checkliste.
Achtung: Jede Verwendung von KI wird als Täuschungsversuch gewertet.
Auf dem Zeugnis müssen ausgeübte Tätigkeiten und deren Dauer sowie die Anzahl der Fehltage infolge von Krankheit und Urlaub verzeichnet sein. Sie können die Anlage 1 des Antragsformulars verwenden.
Ja, wobei 2 Wochen am Stück absolviert werden sollten.
Prüfen Sie Ihre eingereichten Unterlagen mit Hilfe des erhaltenen Mängelberichts. Dieser gibt Ihnen Hinweise zu den erforderlichen Korrekturen, um das Praktikum gegebenenfalls anerkennen zu können.
Es ist empfohlen, die Unterlagen nach Korrektur der gefundenen Mängel selbstständig auf vollständige Einhaltung der Richtlinien zu prüfen, um einen weiteren Mängelbericht zu vermeiden.
Nach Einreichung der Korrekturen kann die Prüfung der Unterlagen erneut bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.
Der Mängelbericht ist lediglich eine Hilfestellung seitens des Praktikantenamtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
FAQ zum Vorpraktikum
Das Vorpraktikum sollte nach Möglichkeit vor Beginn des Studiums absolviert werden. Es muss allerdings bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters anerkannt sein. Sollte das Vorpraktikum also nicht vollständig vor Beginn des Studiums absolviert werden können, besteht die Möglichkeit, das nachzuholen.
Im Studium gibt es für das Vorpraktikum jedoch keine vorgesehene Zeit. Die vorlesungsfreie Zeit ist an der Universität Stuttgart für Prüfungen vorgesehen. Da es sich beim Vorpraktikum um eine Vorleistung zum Studium handelt, muss das Vorpraktikum bevorzugt behandelt werden. Im Zweifelsfall kann ein nicht absolviertes Vorpraktikum nach dem zweiten Semester zur Exmatrikulation führen.
Das Vorpraktikum kann in Betrieben des Maschinenbaus oder auch der Kraftfahrzeug-, Elektro- und Chemieindustrie, des Bergbaus, der Bahn sowie in größeren Handwerksbetrieben und in Universitäts- bzw. Fachhochschulwerkstätten geleistet werden. Beachten Sie, dass KFZ Werkstätten in der Regel keine geeigneten Betriebe sind. Weitere Informationen können dem Kapitel 3 der Praktikumsrichtlinien entnommen werden.
Die Anerkennung des Vorpraktikums ist erst nach Ihrer Einschreibung an der Uni Stuttgart möglich. Bitte reichen Sie Ihren Bericht so früh wie möglich im ersten Semester ein. Die Rückmeldung zum 3. Semester kann nur mit anerkanntem Praktikum erfolgen. Beachten Sie bitte, dass die Prüfung Ihres Berichts bis zu 6 Wochen in Anspruch nimmt.
In erster Linie sollte der Praktikumsbericht eigene Tätigkeiten, selbst erstellte Handskizzen sowie individuelle Erfahrungen des Praktikanten dokumentieren und einzelne, ausgewählte Beispiele ausführlicher vertiefen. Hinweise zur Berichterstattung finden Sie auf Seite 8 der Bachelorrichtlinien. Eine Vorlage für den Bericht finden Sie hier.
Achtung: Verwendung von KI in jeder Form wird als Täuschungsversuch gewertet.
Wenn die Handskizzen nicht anerkannt werden, dann oft, weil es sich bereits um Technische Zeichnungen handelt.
Eine Handskizze wird in der Regel ohne Hilfsmittel wie Lineal oder PC erstellt und muss nicht maßstabsgerecht sein oder Normen erfüllen. Mit einer Handskizze werden erste Ideen in kurzer Zeit auf Papier festgehalten.
Es werden ausdrücklich Handskizzen verlangt, keine Technischen Zeichnungen.
Die Rückmeldesperre besteht dann, wenn das Vorpraktikum im zweiten Semester (bis zum 15.08.) noch nicht anerkannt und die Rückmeldung in das dritte Semester damit nicht möglich ist.
Sollten die Unterlagen bereits vor dem 15.08. abgegeben sein, dann gilt: Ruhe bewahren, von Nachfragen absehen und auf Rückmeldung des Praktikantenamtes warten. Wir arbeiten mit Hochdruck an den Prüfungen.
Bitte geben Sie alle Unterlagen vollständig ab, sobald Sie sie vorliegen haben. Auch bei einer Rückmeldesperre werden nur vollständige Unterlagen geprüft.
Ist das Praktikum noch nicht vollständig absolviert, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, eine Fristverlängerung zu beantragen, falls noch nicht geschehen. Infos dazu im nächsten Drop-Down.
Eine Fristverlängerung benötigen Sie nur wenn Sie Ihr Vorpraktikum nicht bis zum Ende des 2. Semesters abgeschlossen und anerkannt haben. Den ausgefüllten Antrag (Link) müssen Sie zunächst Ihrem Prüfungsausschuss vorlegen und von diesem genehmigen lassen. Anschließend senden Sie uns den Antrag per email (FV_Nachname_Vorname_Matrikelnummer_Bsc.pdf)
Für die Studiengänge Maschinenbau, Technologiemanagement und Fahrzeugtechnik, finden Sie die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bzw. die Kontaktpersonen hier: https://www.gkm.uni-stuttgart.de/orientierung/ansprechpersonen/pruefungsausschuesse/pa-gkm/
Für alle weiteren Studiengänge finden Sie die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bzw. deren Kontaktpersonen je nach Studiengang finden hier: https://www.gkm.uni-stuttgart.de/orientierung/ansprechpersonen/pruefungsausschuesse/
Hinweis: Legen Sie eine aktuelle Leistungsübersicht (downloadbar im Campussystem unter Dokumente) Ihrem Antrag auf Fristverlängerung hinzu. Nach Möglichkeit zudem eine Dokumentation Ihrer Bemühungen um einen Praktikumsplatz bei (z.B. Telefonlisten, schriftliche Bewerbungen, Absagen, etc.).
Es werden nur Tätigkeiten anerkannt, die den Praktikumsrichtlinien entsprechen. Tätigkeiten im Bereich der Elektro- oder Informationstechnik werden nur für die Studiengänge Mechatronik anerkannt. 40 Schulstunden werden als eine Woche gewertet. Sie sollten uns die Bescheinigung über die Teilnahme an fachpraktischer Ausbildung mit Antragsformular per E-Mail zukommen lassen, damit wir Ihnen mitteilen können, wie viele Wochen Sie für das Vorpraktikum noch benötigen. Es können maximal 4 Wochen anerkannt werden.
Technische Tätigkeiten im Zivildienst/Freiwilligendienst können mit max. 6 Wochen anerkannt werden, sofern sie den Ansprüchen der Praktikantenrichtlinie genügen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Praktikumsberichten und entsprechenden Zeugnissen sowie des ausgefüllten Antragsformulars.
FAQ Industriepraktikum (Master)
- Liegt ein Bachelorabschluss im Umfang von 210 ECTS vor, kann das Praktikum mit 12 Wochen anerkannt werden. Die Entscheidung über Anerkennbarkeit und Gleichwertigkeit trifft der zuständige Prüfungsausschuss. Dafür sind das Formular „Anerkennung von Modulen und/oder Modulleistungen (Prüfungen)“ (hier zu finden) und das Bachelorzeugnis (inkl. Transcript of Records) notwendig.
Nach einer erfolgreichen Anerkennung durch den Prüfungsausschuss ist das unterzeichnete Formular (AM_Nachname_Vorname_Matrikelnummer_Msc.pdf) zusammen mit unserem Antragsformular (A_Nachname_Vorname_Matrikelnummer_Msc.pdf), dem Praktikums-/Arbeitszeugnis (Z_Nachname_Vorname_Matrikelnummer_Msc.pdf), Bachelorzeugnis (C_Nachname_Vorname_Matrikelnummer_Msc.pdf) und dem damaligen Praktikumsbericht (DHBW: T2000 od. T3000) (B_Nachname_Vorname_Matrikelnummer_Msc.pdf) beim Praktikantenamt einzureichen. - Liegt ein Bachelorabschluss im Umfang von 180 ECTS vor, kann das Praktikum nicht anerkannt werden. Handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum während des Bachelorstudiums, muss dies gesondert vom Praktikantenamt geprüft werden.
Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bzw. deren Kontaktpersonen je nach Studiengang finden Sie hier: https://www.gkm.uni-stuttgart.de/orientierung/ansprechpersonen/pruefungsausschuesse/
Die Berufstätigkeit oder die Berufsausbildung muss in Bezug auf Ihr Masterstudium fachlich einschlägig sein und den Anforderungen der Praktikumsrichtlinien entsprechen. Berufsausbildungen können mit bis zu 6 Wochen auf Ihr Praktikum anerkannt werden. Beachten Sie die zur Anerkennung benötigten Unterlagen auf dem Antragsformular.
Berufstätigkeiten können, sofern sie den Richtlinien entsprechen, das Praktikum ersetzen. Zur Anerkennung ist ein Bericht zu verfassen.
Eine Werkstudententätigkeit kann in Ausnahmefällen mit maximal 4 Wochen als Fachpraktikum anerkannt werden, sofern die Tätigkeiten den Richtlinien entsprechen und über die ausgeführten Tätigkeiten ein Bericht angefertigt wird.
HiWi Tätigkeiten können nicht als Industriepraktikum anerkannt werden.
Es werden nur die ersten 12 Wochen des Berichts geprüft. Es ist ausreichend die Wochen zu beschreiben, die Sie anerkannt haben wollen, jedoch maxmal 12 Wochen.
Nach Ende Ihres vollständigen Praktikums (inklusive ggf. freiwilligem Anteil) haben Sie 3 Monate Zeit, alle Unterlagen beim Praktikantenamt zur Prüfung einzureichen. Sollte das aus wichtigen und nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein gilt:
Für die Verlängerung der Abgabefrist ist eine formlose E-Mail an das Praktikantenamt erforderlich. In der Antwort erhalten Sie die neue Frist, die unbedingt eingehalten werden muss.
Reichen Sie ein freiwilliges Praktikum oder ein Praktikum aus dem Bachelorstudium ein, gilt diese Frist nicht.
Leitung Praktikantenamt
Sarah Peter
Dipl.-Ing.Leitung Praktikantenamt